Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme

zuklappenAnsprechpartner/in
36.23 - Team Immissionsschutz
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: 0511 61622641
Telefax: 0511 61623696
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.re­gion-han­no­ver­.de
Postanschrift:
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover

Allgemeine Informationen

Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung haben Sie diese der zuständigen Behörde spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme anzuzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.

Verfahrensablauf

Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Zuständige Stelle

Die zuständigen Behörden in Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise, kreisfreien Städte oder großen selbstständigen Städte

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • schriftliche Anzeige
Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:kostenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?

Der Betreiber hat spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme die Anlage bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

zurück