Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk der Beruf ausgeübt werden soll.
Spezielle Hinweise:
Der Fachbereich Gesundheitsmanagement der Region Hannover erteilt für das Gebiet der Region Hannover (einschließlich der Landeshauptstadt Hannover) die Erlaubnisse nach dem Heilpraktikergesetz.
Für Fragen rund um die Beantragung einer Heilpraktikererlaubnis in der Region Hannover, können Sie sich unser Informationsblatt (FAQ) herunterladen.
Wichtiger Hinweis für Personen die weder Wohnsitz noch Arbeitsplatz in der Region Hannover haben:
Zuständig für die Heilpraktikerangelegenheiten ist in Niedersachsen die untere Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk die heilpraktische Tätigkeit ausgeübt werden soll.
Sofern der Wohnsitz nicht in der Region Hannover liegt, kann ein Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis hier nur gestellt werden, wenn eine tatsächliche Niederlassungsabsicht im Regionsgebiet glaubhaft schriftlich erklärt und belegt wird (z.B. durch einen Mietvertrag, eine Meldebescheinigung oder eine Einstellungszusage vom zukünftigen Arbeitgeber).
Meldepflicht für Heilpraktiker:innen nach §7a NGöGD:
Wer als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker tätig ist, muss die Tätigkeit seit dem 1. Januar 2020 verpflichtend beim örtlichen Gesundheitsamt anmelden.
Wichtig: Da seit Einführung der Meldepflicht für Heilpraktiker:innen nach §7a NGöGD zusätzliche Angaben gefordert werden, gilt die Anzeigepflicht auch für diejenigen, die ihre Tätigkeit bereits zu einem früheren Zeitpunkt beim Gesundheitsamt angezeigt haben.
Das Formular für die Tätigkeitsanzeige finden Sie oben auf dieser Seite.