Drogen- und Suchtberatung

zuklappenAnsprechpartner/in
53.01 - Team Zentrale Fachbereichsangelegenheiten / FB Gesundheitsmanagement
Weinstr. 2-3
30171 Hannover
Telefon: 0511 6160
Homepage: htt­ps://ww­w.re­gion-han­no­ver­.de

Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Sie sind wohnhaft im Stadtgebiet Hannover: +49 511 616-43268

Sie sind wohnhaft im Gebiet der Region Hannover (ohne das Stadtgebiet Hannover):+49 511 616-46503

Bemerkung: Kontakt für Tätigkeiten mit Krankheitserregern
+49 511 616-43245

Postanschrift:
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen VCard
Podbielskistr. 162
30177 Hannover
Telefon: 0511 626266-0
Telefax: 0511 626266-22
 

Allgemeine Informationen

Sucht ist in erster Linie eine Krankheit und bedarf ebenso einer Behandlung wie jede andere Erkrankung auch. Fast jede Stadt verfügt über Beratungsstellen für Menschen mit Suchtproblemen. Dort arbeiten ausgebildete und erfahrene Beraterinnen und Berater, Psychologen, Sozialarbeiter, Ärzte. Angebote richten sich unter anderem an Menschen mit Alkohol- und Drogenproblemen sowie Medikamentenabhängige und Spielsüchtige. Direkt Betroffene, Angehörige und vor allem auch Eltern können sich an diese Stellen wenden.

Die Beratungsstellen arbeiten kostenlos. Bei der Beratung werden die vertraulichen Informationen nicht an die Polizei weitergeleitet. Auf Wunsch sind alle Gespräche anonym. Genau wie Ärzte sind Suchtberater zum Schweigen verpflichtet - auch wenn es um illegale Drogen geht.

Bei vielen Problemen der Gesundheitsvorsorge und der Bewältigung von krankheitsbedingten, krankheitsauslösenden und belastenden Lebenssituationen kann man als Betroffener oder als Angehöriger von einer Selbsthilfegruppe profitieren. Die Beratungsstellen vermitteln die Betroffenen an die jeweilige Selbsthilfegruppe weiter.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Beratungsstellen. Diese finden sich z.B. im Telefonbuch unter:

  • den Stichworten Suchtberatungsstelle, Psychosoziale Beratungsstelle oder Jugend- und Drogenberatungsstelle
  • den Wohlfahrtsverbänden, z. B. Arbeiterwohlfahrt (AWO), Caritasverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz oder Diakonisches Werk
  • den örtlichen Gesundheitsämter

Weitere Ansprechpartner sind u.a. die Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt sowie die Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen.

Darüber hinaus gibt es an vielen Schulen einen so genannten "Suchtberater". Das ist ein Pädagoge, der die Aufgabe hat, den Schülern bei Drogenproblemen zu helfen. Er kann bei der Auswahl geeigneter Angebote helfen oder gibt Unterstützung um einen Weg aus der Sucht zu finden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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