Einschulungsuntersuchung

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51.15 - Team Sozialpädiatrie und Jugendmedizin - Zentrale Aufgaben/Süd
Hildesheimer Str. 17
30169 Hannover
Telefon: 0511 61622249
E-Mail:

Montag: 07:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 07:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 07:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 07:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 07:00 - 12:30 Uhr

Postanschrift:
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover

Allgemeine Informationen

Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen.

Vorrangiges Ziel dieser Schuleingangsuntersuchung (SEU) ist es, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.

Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird.

Kinder sind zur Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung verpflichtet.

Schulärztliche Teams führen die Schuleingangsuntersuchung wohnortnah in den Grundschulen durch. Die Einladung hierzu erfolgt über die Schule.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Ärztin und dem Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

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