Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung

zuklappenAnsprechpartner/in
32.01 - Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (Jagd / Waffen)
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.han­no­ver­.­de/Le­ben-in-der-Re­gion-Han­no­ver­/­Si­cher­heit-Ord­nung/­Ord­nungs­­an­ge­le­gen­hei­ten/Jagd­be­hör­de/Waf­fen-und-Spreng­stoff

Keine offenen Sprechzeiten - Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte direkt an Ihre bekannte Ansprechperson.
Diese sind in der Regel von Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 15:30 Uhr und am Freitag von 08.00 Uhr bis 12:30 Uhr telefonisch erreichbar.
Für viele der Verwaltungsleistungen der Jagdbehörde ist ein persönlicher Besuch nicht erforderlich.
Die Ansprechpersonen werden Sie dahingehend gern beraten, ob eine Vorsprache notwendig ist oder ob eine Erledigung des Anliegens auf dem Postweg oder online möglich ist.

Postanschrift:
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover

Allgemeine Informationen

Wenn Sie explosionsgefährliche Stoffe für nicht gewerbliche Zwecke erwerben oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Sie kann inhaltlich und räumlich beschränkt sowie mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren, Benachteiligungen oder Belästigungen für Dritte erforderlich ist.

Für die Erteilung einer Erlaubnis wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Nachweis der Fachkunde
  • Bedürfnisnachweis
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Genehmigung wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren erteilt.

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