Internationalen Leichenpass beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in
53.02 - Amtsärztliche Untersuchung (Leichenwesen)
Region Hannover - Fachbereich Gesundheit
Weinstraße 2
30171 Hannover
Telefon: 0511 61642505
Telefon: 0511 61643600
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.re­gion-han­no­ver­.de

Wichtiger Hinweis: Wir müssen leider kurzfristig unsere Öffnungszeiten im Leichenwesen anpassen.
Ab dem 29. Februar bis voraussichtlich 15. März 2024 können internationale Leichenpässe nur in der Zeit von 8.00-12.00 Uhr ausgestellt werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis

Postanschrift:
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover

Allgemeine Informationen

Sie möchten eine verstorbene Person an einen Ort außerhalb Niedersachsens befördern. Um die Beförderung vornehmen lassen zu können, kann ein internationaler Leichenpass erforderlich sein. Sie können diesen auch durch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen beantragen lassen.

Sofern die Person in der Region Hannover verstorben ist oder hier beigesetzt wurde, ist die untere Gesundheitsbehörde, hier der Fachbereich Gesundheitsmanagement der Region Hannover, zuständig für die Ausstellung eines Leichenpasses.

Der Antrag hierfür kann von den Angehörigen des Verstorbenen als auch von einem beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
Die Antragstellung kann online erfolgen oder auch vor Ort.

Sie können die Ausstellung des Leichenpasses auch online beantragen.

Verfahrensablauf

Der Antrag kann entweder von Ihnen als Privatperson oder von dem beauftragten Bestattungsunternehmen beim Gesundheitsamt des Sterbeortes gestellt werden.

Erst wenn alle benötigten Dokumente vorliegen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Gesundheitsamt den Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bearbeiten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Gesundheitsämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Die Zuständigkeit liegt bei dem Gesundheitsamt der Region Hannover.

Voraussetzungen

- Die für die Ausstellung eines internationalen Leichenpasses  bei einer ungeklärten Todesursache oder einer nicht sicher identifizierten verstorbenen Person notwendige Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft liegt vor.

- Die Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen zur Beförderung von Leichen werden eingehalten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

- schriftlicher formloser Antrag

- bei Beantragung durch ein Bestattungsunternehmen: schriftliche Vollmacht

- Bescheinigung einer ordnungsgemäßen Einsargung und der Einhaltung der Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen für Leichenbeförderung (IALB) durch das Bestattungsunternehmen

- Todesbescheinigung mit vertraulichem Abschnitt

- Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige des Standesamts

- Freigabebescheinigung  der Staatsanwaltschaft, falls es sich nicht um einen natürlichen Tod handelt oder die verstorbene Person nicht sicher identifiziert werden kann.

Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:40,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden. 

Rechtsbehelf
  • Klage
Anträge / Formulare

Formloser Antrag

Was sollte ich noch wissen?

Bei der Beförderung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.

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