Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise
Jagdscheinart
Tagesjagdschein: 25,00 €
Jahresjagdschein (für 1 Jahr): 75,00 €
Jahresjagdschein (für 3 Jahre): 190,00 €
Jahresjugendjagdschein
(nur für 1 Jahr möglich!): 30,00 €
Ermäßigter Jahresjagdschein oder
Jahresjugendjagdschein (für 1 Jahr): 17,50 €
Ermäßigter Jahresjagdschein (für 3 Jahre): 47,50 €
Jahresfalknerschein (für 1 Jahr): 30,00 €
Jahresfalknerschein (für 3 Jahre): 80,00 €
Jahresjagdschein i. V. m.
Jahresfalknerschein (für 1 Jahr): 90,00 €
Jahresjagdschein i. V. m.
Jahresfalknerschein (für 3 Jahre): 230,00 €
Ermäßigter Jahresjagdschein i. V. m.
Jahresfalknerschein (für 1 Jahr): 32,50 €
Ermäßigter Jahresjagdschein i. V. m.
Jahresfalknerschein (für 3 Jahre): 87,50 €
Jugendjagdschein i. V. m.
Jahresfalknerschein: 45,00 €
Zweitschrift eines Jagdscheins: 15,00 €
Die Gebühr ermäßigt sich für
a) Forstbeamtinnen und Forstbeamte,
b) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst mit forstlicher Ausbildung in der Tätigkeit von Forstbeamtinnen und Forstbeamten,
c) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im privaten Forstdienst, denen die Landwirtschaftskammer eine forstliche Berufsbezeichnung verliehen hat,
d) Personen, die sich im Vorbereitungsdienst für den Forstdienst befinden oder ein Hochschulstudium absolvieren, das Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist,
e) Personen, die sich in der Ausbildung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin vom 18. Mai 2010 (BGBl. I S. 631, 795) befinden oder die nach Abschluss der Ausbildung als Revierjägerinnen oder Revierjäger tätig sind,
f) Kreisjägermeisterinnen und Kreisjägermeister und deren Vertreterinnen und Vertreter,
g) bestätigte hauptberufliche Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher,
h) Beschäftigte der Jagdbehörden, die für Jagdfragen zuständig sind,
Personen, die zur Geschäftsführung der anerkannten Landesjägerschaft gehören