Kulturförderung: Antrag auf Förderung von Vorhaben der Kulturellen Bildung

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41 - Team Kultur
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Montag: 09:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

Postanschrift:
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover

Allgemeine Informationen

Die Region Hannover fördert Vorhaben der Kulturellen Bildung mit künstlerisch-kulturellem Schwerpunkt, um die Entwicklung der kulturellen Angebotsvielfalt zu stärken und auch zukünftig zu sichern.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, sowie GbR und Kommunen. Die Antragstellung für die einjährige Förderung von Projekten der Kulturellen Bildung ist jeweils bis zum 31. März möglich.

Näheres zu den Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung im Förderbereich „Kulturelle Bildung“ ist der Richtlinie der Region Hannover zur Gewährung von Zuwendungen für die Kulturelle Bildung zu entnehmen. 

Verfahrensablauf

Da ein Zwischenspeichern während der Antragstellung über das Service-Portal nicht möglich ist, halten Sie bitte alle benötigten Angaben und ausgefüllte Unterlagen bereit. Verwenden Sie vorzugsweise das PDF-Format und wandeln Sie ggf. Word-/Excel-Dateien etc. entsprechend um.

Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen verpflichtend benötigt:

  • Antragsformular Kulturelle Bildung Region Hannover 2024-2026; Das Formular finden Sie am unteren Seitenende unter der Rubrik "Dokumente" (das Formular ist verpflichtend ist zu verwenden und vollständig auszufüllen)
  • Detaillierte Projektbeschreibung (inkl. Darstellung des Vermittlungsansatzes)
  • Kurzlebensläufe der Projektbeteiligten, aus denen die fachliche Qualifikation hervorgeht
  • Informationen zum/zur Antragstellenden (inkl. Kurzdarstellung bisheriger Projekte der letzten 1-2 Jahre)

Falls zutreffend, sind folgende Anlagen darüber hinaus verpflichtend hochzuladen:

  • Bei Vereinen/Stiftungen: Satzung
  • Bei anteiliger Vorsteuerabzugsberechtigung: Erläuterung (formlos)
  • Einzelaufstellungen zu geplanten Beschaffungsmaßnahmen für das beantragte Projekt im Wert von über 300 €

Auch ergänzende Anlagen können im Antragsverfahren hochgeladen werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsschluss ist der 31.03. eines Jahres, in dem das Vorhaben beginnt.

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