Kulturförderung: Spielplanförderung

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41 - Team Kultur / Förderbereich Spielplanförderung
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
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E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­kul­tur­foer­de­rung-re­gion-han­no­ver­.­de/

mo-do 09:00-16:00; fr 09:00-12:00
Montag: 09:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr

Postanschrift:
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover

Allgemeine Informationen

Das Konzept der Spielplanförderung sieht vor, die Angebote der Darstellenden Kunst in der Region zu stärken und in ihrer Qualität zu erhalten.

Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung in Höhe von 50% des vertraglich vereinbarten Aufführungshonorars zuzüglich MwSt., maximal jedoch in Höhe von 5.000 € pro Gastspiel.

Der Antrag ist jeweils bis zum 31. März oder bis zum 30. Oktober vor Beginn der Spielzeit, für die eine Förderung beantragt wird, an die Region Hannover zu richten. Zu beachten ist die Richtlinie der Region Hannover für die Gewährung von Zuwendungen für die Spielplanförderung. Die vollständige Richtlinie sowie Informationen zu weiteren Förderbereichen aus Regions- und Landesmitteln sind zu finden unter: www.kulturfoerderung-region-hannover.de.
 

Voraussetzungen

Zuwendungsvoraussetzungen
Es werden pro Antragstellendem und Spielplan maximal drei verschiedene Gastspiele Darstellender Kunst aus den folgenden Bereichen gefördert:

  • Schauspiel, einschließlich Kinder- und Jugendtheater
  • Figurentheater
  • Varieté, Artistik, Zauberkunst
  • Kabarett, Comedy
  • Pantomime
  • Ballett, Moderner Tanz, Tanztheater
  • Oper, Musical


Die Bewilligung einer Zuwendung setzt voraus:
1. Der Antragstellende legt einen Spielplan vor, der mindestens drei verschiedene Gastspiele Darstellender Kunst enthält
2. Der Antragstellende verfügt über eine Bühne, die die ton- und lichttechnischen Voraussetzungen für die Durchführung der geplanten   Theaterveranstaltungen bietet
3. Der Antragstellende verfügt über einen ausreichend großen, publikumsgerecht ausgestatteten Theatersaal
4. Die Professionalität und Qualität der auftretenden Ensembles bzw. der Künstler

Von der Förderung ausgeschlossen sind Aufführungen von Laien- und Amateurtheatergruppen sowie Aufführungen des Theaters für Niedersachsen, da das TfN durch die Region Hannover gesondert gefördert wird.

Die rückwirkende Förderung bereits bei Antragstellung beendeter Gastspiele ist nicht möglich.

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