Landpachtverträge: Anzeige

zuklappenAnsprechpartner/in
32.01 - Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (Gewerbe)
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: 0511 6160
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.re­gion-han­no­ver­.de

Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

Weiterführende Informationen inkl. Ansprechpartner*innen

Postanschrift:
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover

Allgemeine Informationen

Wer ein Grundstück mit seinen Wohn- oder Wirtschaftsgebäuden (Betrieb) oder ein Grundstück ohne solche Gebäude überwiegend zur Landwirtschaft verpachtet, schließt einen Landpachtvertrag ab.

Der Abschluss eines Landpachtvertrages ist anzeigepflichtig. Die Anzeige erfolgt durch die dazu rechtlich verpflichteten Verpächter. Anzeigen können jedoch auch die beteiligten Immobilienmakler oder die Pächter selbst.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Ansprechpartnerinnen für die Region Hannover im Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten:

Herr Peya, Tel. 0511/616-26254, Fax 0511/616-34080
E-Mail: grundstuecksverkehr@region-hannover.de

Frau Hornschu, Tel. 0511/616-25043, Fax 0511/616-34080
E-Mail: grundstuecksverkehr@region-hannover.de

Herr Schnehage, Tel. 0511/616-22947, Fax 0511/616-34080
E-Mail: grundstuecksverkehr@region-hannover.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise

Kopie des Landpachtvertrages

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss binnen eines Monats nach Abschluss der Vereinbarung durch die dazu rechtlich verpflichteten Verpächter, die beteiligten Immobilienmakler oder die Pächter selbst erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Von der Anzeigepflicht sind Landpachtverträge über landwirtschaftliche Grundstücke ausgenommen, die kleiner als 2,00 Hektar sind.

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