Leistungen der Sozialhilfe für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche

zuklappenAnsprechpartner/in
52.11 - Team Eingliederungshilfe Junge Menschen Nord
Gradestr. 20
30163 Hannover
Telefon: 0511 61635211
E-Mail:

Montag: 10:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00
Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00
Freitag: geschlossen

Weiterführende Informationen

Zuständig bei laufenden Verfahren für:
Seelze, Wedemark, Burgwedel, Langenhagen, Isernhagen

Postanschrift:
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
52.12 - Team Eingliederungshilfe Junge Menschen Ost und Süd
Gradestr. 20
30163 Hannover
Telefon: 0511 61635212
E-Mail:

Montag: 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 15:00 Uhr

Weiterführende Informationen

Zuständig bei laufenden Verfahren für:
Burgdorf, Uetze, Lehrte, Sehnde, Laatzen, Hemmingen, Pattensen

Postanschrift:
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
52.13 - Team Eingliederungshilfe Junge Menschen Südwest
Gradestr. 20
30163 Hannover
Telefon: 0511 61635213
E-Mail:

Montag: 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 15:00 Uhr

Weiterführende Informationen

Zuständig bei laufenden Verfahren für:
Barsinghausen, Gehrden, Ronnenberg, Wennigsen, Springe

Postanschrift:
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
52.14 - Team Eingliederungshilfe Junge Menschen Nordwest
Gradestr. 18
30163 Hannover
Telefon: 0511 61635214
E-Mail:

Montag: 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 15:00 Uhr

Weiterführende Informationen

Zuständig bei laufenden Verfahren für:
Neustadt a. Rbge., Garbsen, Wunstorf

Postanschrift:
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe.

Dazu zählen:

  • Unterstützung und Beratung der Eltern
  • Betreuungsangebote und Pflegeangebote
  • Medizinische Behandlungen
  • Therapien wie zum Beispiel Sprechförderung und Bewegungsförderung
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Alltagsbegleitung
Zuständige Stelle

Zuständig ist

  • das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe

             oder

  • das Sozialamt der vom örtlichen Sozialhilfeträger herangezogenen kreis oder regionsangehörigen Gemeinde,

in der der Wohnsitz liegt.

Voraussetzungen

Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,

- die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,

- eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse nicht in Betracht kommt

- und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit

- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

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