Pflichten von Entsorgungs- und Verwertungsbetrieben für Bioabfall

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36.26 - Team Bodenschutz West und Abfall
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30171 Hannover
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Weiterführende Informationen

Postanschrift:
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover

Allgemeine Informationen

Für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, kommunale und gewerbliche Bioabfallbehandler oder Gemischhersteller sowie Erzeuger und Besitzer bestimmter Bioabfälle gelten beim Umgang mit Bioabfällen bestimmte Anforderungen, die in der Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (BioAbfV) festgelegt sind. Diese betreffen z.B. die Behandlung und Untersuchung von Bioabfall und dessen Aufbringung auf Böden, die landwirtschaftlich, fortwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden sowie Nachweispflichten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt, dem Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

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