Für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, kommunale und gewerbliche Bioabfallbehandler oder Gemischhersteller sowie Erzeuger und Besitzer bestimmter Bioabfälle gelten beim Umgang mit Bioabfällen bestimmte Anforderungen, die in der Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (BioAbfV) festgelegt sind. Diese betreffen z.B. die Behandlung und Untersuchung von Bioabfall und dessen Aufbringung auf Böden, die landwirtschaftlich, fortwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden sowie Nachweispflichten.
Pflichten von Entsorgungs- und Verwertungsbetrieben für Bioabfall
Ansprechpartner/in
36.26 - Team Bodenschutz West und Abfall | |
Höltystr. 17 30171 Hannover Telefon: 0511 61622641 E-Mail: abfall@region-hannover.deE-Mail: Bodenschutz@region-hannover.de | |
Weiterführende Informationen Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover |
Externe Ansprechpartner/in
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover Am Listholze 74 30177 Hannover Telefon: 0511 9096-0 Telefax: 0511 9096-199 E-Mail: poststelle@gaa-h.niedersachsen.deHomepage: https://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/master/C1920909_N1990635_L20_D0_I1717444.html |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt, dem Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetrieben, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover.
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz