Soforthilfe für Privathaushalte aus Mitteln des Landes Niedersachsen (Weihnachts-Hochwasser 2023)

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32 - Fachbereich Öffentliche Sicherheit
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Postanschrift:
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30169 Hannover

Allgemeine Informationen

Hochwasser Soforthilfe für Privathaushalte in der Region Hannover

Das Land Niedersachsen hat wie angekündigt eine erste Soforthilfe für Privathaushalte, die durch das Hochwasser der vergangenen Wochen in eine akute Notlage geraten sind, zur Verfügung gestellt. Wer in der Region Hannover betroffen ist, kann hierfür einen entsprechenden Antrag stellen.

Verfahrensablauf

Die Antragsstellung erfolgt über den oben beigefügten Online Service (Antrag auf Gewährung einer Soforthilfe für Privathaushalte aus Mitteln des Landes Niedersachsen).

Voraussetzungen

Die Soforthilfe ist ausschließlich für Privathaushalte die sich in einer akuten Notlage bei der Unterkunft oder in der Lebensführung befinden, weil Hausrat im Wert von mindestens 5000 Euro nicht mehr verwendbar ist.

Die Richtlinie ist ausdrücklich nicht für den Ersatz von Hausrat, wenn daraus keine akute Notlage resultiert, nicht für Gewerbetreibende und nicht für Hochwasser-Schäden an Gebäuden, Infrastruktur und landwirtschaftlichen Flächen gedacht. Hierfür hat das Land bei Freigabe der entsprechenden Landesmittel weitere Förderrichtlinien in den nächsten Wochen zugesagt. Der Region Hannover stehen mit dieser Richtlinie rund 30.000 Euro zur Auszahlung zur Verfügung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Antragsstellung ist bis zum 22. März 2024 möglich. 

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Hochwasser-Soforthilfe und die Förderrichtlinie zum Nachlesen hat das Land unter folgendem Link bereitgestellt: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/hochwasser-soforthilfen-fur-privathaushalte-weiterfuhrende-informationen-228955.html

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