Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel)

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Kfz-Zulassungsstelle Barsinghausen
Deisterplatz 2
30890 Barsinghausen
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Deisterplatz 2
30890 Barsinghausen
Kfz-Zulassungsstelle Burgdorf
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31303 Burgdorf
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Bürgerbüro
Spittaplatz 4
31303 Burgdorf
Kfz-Zulassungsstelle Burgwedel
Fuhrberger Straße 4
30938 Großburgwedel
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Bürgerbüro
Fuhrberger Straße 4
30938 Burgwedel
Kfz-Zulassungsstelle Garbsen
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Bürgerbüro
Rathausplatz 1
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Kfz-Zulassungsstelle Isernhagen
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30916 Altwarmbüchen
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Bothfelder Straße 29
30916 Isernhagen
Kfz-Zulassungsstelle Laatzen
Marktplatz 13
30880 Laatzen-Mitte
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Telefax: 0511 8205-3296

Montag: 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

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Bürgerbüro
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30880Laatzen
Kfz-Zulassungsstelle Langenhagen
Marktplatz 1
30853 Langenhagen
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Telefax: 0511 73079269

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Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr

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Marktplatz 1
30853 Langenhagen
Kfz-Zulassungsstelle Lehrte
Rathausplatz 1
31275 Lehrte
Telefon: 05132 5050
Telefax: 05132 505-310
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Montag: 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 19:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

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Postanschrift:
Rathausplatz 1
31275 Lehrte
Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a. Rbge.
Am Schützenplatz 2
31535 Neustadt
Telefon: 05032 84113
Telefax: 05032 9502-50
E-Mail:

Montag: 10:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 10:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 - 12:00 Uhr
Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr

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Postanschrift:
Am Schützenplatz 2
31535 Neustadt a. Rbge
Kfz-Zulassungsstelle Seelze
Rathausplatz 1
30926 Seelze
Telefon: 05137 828352
Telefax: 05137 828350
E-Mail:

Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr
Samstag: 10:00 - 12:00 Uhr

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Postanschrift:
Rathausplatz 1
30926 Seelze
Kfz-Zulassungsstelle Sehnde
Nordstraße 21
31319 Sehnde
Telefon: 05138 707111
Telefax: 05138 707123
E-Mail:

Montag: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr

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Postanschrift:
Bürgerbüro
Nordstraße 21
31319 Sehnde
Kfz-Zulassungsstelle Springe
Auf dem Burghof 1
31832 Springe
Telefon: 05041 73115
E-Mail:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

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Postanschrift:
Rathaus
Auf dem Burghof 1
31832 Springe
Kfz-Zulassungsstelle Uetze
Marktstraße 9
31311 Uetze
Telefon: 05173 970030
Telefax: 05173 970234
E-Mail:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Bitte beachten:
Eine vorherige Terminvereinbarung ist für KFZ-Angelegenheiten weiterhin zwingend erforderlich. Für alle anderen Angelegenheiten wird eine Terminvereinbarung zur Vermeidung von Wartezeiten dringend empfohlen.

Direkt zur Terminvergabe in Uetze

Postanschrift:
Rathaus
Marktstraße 9
31311 Uetze
Kfz-Zulassungsstelle Wedemark
Berliner Str. 3 und 5
30900 Mellendorf
Telefon: 05130 581300
E-Mail:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: Nur nach Terminvereinbarung
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

1. und 3. Samstag im Monat
08:30 - 12:00 Uhr
nur nach Terminvereinbarung

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Postanschrift:
Rathaus
Fritz-Sennheiser-Platz 1
30900 Wedemark
Kfz-Zulassungsstelle Wennigsen
Hauptstraße 1 bis 2
30974 Wennigsen
Telefon: 05103 700740
Telefon: 05103 700741
Telefon: 05103 700742
E-Mail:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr

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Postanschrift:
Hauptstraße 1 bis 2
30974 Wennigsen
Kfz-Zulassungsstelle Wunstorf
Südstraße 1
31515 Wunstorf
Telefon: 05031 101400
Telefax: 05031 101321
E-Mail:

Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

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Bürgerbüro
Südstr. 1
31515 Wunstorf
32.13 - Team Bürgerbüro
Hildesheimer Str. 18
30169 Hannover
Telefon: 0511 61611000
Telefax: 0511 616-11001
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.re­gion-han­no­ver­.de

Montag: 07:30 - 18:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 15:30 Uhr (gerade Woche)
Mittwoch: 07:30 - 14:00 Uhr (ungerade Woche)
Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr
Samstag: 08:30 - 12:30 Uhr (Nur an ungeraden Wochen!)

Direkt zur Onlineterminvergabe

Postanschrift:
Haus der Region
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
Kfz-Zulassungsstelle GehrdenStandort anzeigen
Rathaus Gehrden
Kirchstraße 1-3
30989 Gehrden
Telefon: 05108 64040
E-Mail: E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­gehr­den.­de/­por­tal/­start­sei­te.html

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Parkmöglichkeiten:
Parkplatz auf der Rückseite des Gebäudes (über Neue Straße)

Allgemeine Informationen

Als Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter melden Sie Ihr Fahrzeug auf eine neue Anschrift um und beantragen ein neues Kraftfahrzeugkennzeichen, wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Kommune verlegen.

Auf eine Umkennzeichnung (Vergabe eines neuen Kennzeichens) kann verzichtet werden, wenn ein Wechsel des Fahrzeugs innerhalb von Zulassungsbereichen erfolgt, in denen die gleichen Unterscheidungskennzeichen geführt werden. Dies trifft nur auf die Städte und Landkreise bzw. die Regionen Göttingen, Hannover, Oldenburg und Osnabrück zu. Eine Ausdehnung des Umkennzeichnungsverzichts auf weitere Zulassungbereiche ist nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen.

Die in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelte Pflicht zur Umkennzeichnung bei Wohnsitzwechsel des Fahrzeughalters in einen anderen Zulassungsbereich wurde zum 01.01.2015 aufgehoben. Fahrzeughalter können nunmehr beim Wohnsitzwechsel innerhalb des Bundesgebietes selbst entscheiden, ob sie das bisherige Kennzeichen weiter führen wollen oder sich ein neues zuteilen lassen. Zu beachten ist, dass die Pflicht zur Meldung des Wohnsitzwechsels gegenüber der zuständigen Stelle bestehen bleibt und auch weiterhin eine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich ist.

Verfahrensablauf

Sind Sie bereits im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II und ist darin noch Platz für die Eintragung, wird die Änderung ebenda vorgenommen. Falls Sie noch einen Fahrzeugbrief haben, wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt. Sie erhalten in jedem Fall eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I. Eine Eintragung in der der Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt nur bei Kennzeichenwechsel und „alte“ Fahrzeugbriefe und Fahrzeugscheine können beibehalten werden. Es muss kein Umtausch auf Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Voraussetzungen
  • bereits erfolgte Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung maximal 3 Monate alt
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bei Ummeldung mit Zuteilung eines neuen Kennzeichens: Zulassungsbescheinigung Teil II
  • gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • bisherige/-s Kennzeichen
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
    • Alternativ:
      • Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
      • Nachweis der Steuerbefreiung

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.
Anträge / Formulare

Der Antrag auf Zulassung ist durch die Halterin/den Halter oder eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen. Soweit Anträge/Formulare notwendig sind, können Sie diese vorab bei der zuständigen Stelle besorgen und zu Hause ausfüllen.

Was sollte ich noch wissen?

Neue Kennzeichenschilder können Sie während der Ummeldung von privaten Anbietern, die meistens in der Nähe der zuständigen Stelle angesiedelt sind, herstellen lassen. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichen werden anschließend von der zuständigen Stelle mit Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU) und den Zulassungsbezirk versehen.

Informationen für die Reservierung eines Wunschkennzeichens enthält die Leistung „Kraftfahrzeugkennzeichen: Reservierung – Wunschkennzeichen“.

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