Schriftliche Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister

Angaben zu Ihrer Person

Angaben zu Ihrer Person

Diese Angabe ist zwingend dafür notwendig, um festzustellen, ob die Region Hannover für Sie zuständig ist. Wohnen Sie beispielsweise in der Stadt Burgdorf, Laatzen, Langenhagen, Lehrte oder in der Landeshauptstadt Hannover, so müssten Sie sich bitte direkt mit der dementsprechenden Stadt in Verbindung setzen.
Telefon
Angaben zum Kind

Angaben zum Kind

Falls abweichend.
Das Kind darf das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Angaben zur Sache

Angaben zur Sache

Prüfen Sie bitte, ob die folgenden Punkte auf Sie zutreffen.

  • Ich bin die Mutter des Kindes.
  • Eine gemeinsame Sorgeerklärung wurde nicht beurkundet.
  • Ich bin und war mit dem Kindesvater nicht verheiratet.
  • Es liegt keine gerichtliche Entscheidung (Beschluss) über die elterliche Sorge vor.
Unterschrift* Icon
Datenschutzhinweise nach Art. 13 und Art. 14 der europäischen DatenschutzGrundverordnung (DS-GVO) und §§ 82, 82a Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)

Datenschutzhinweise nach Art. 13 und Art. 14 der europäischen DatenschutzGrundverordnung (DS-GVO) und §§ 82, 82a Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)

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